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Augen auf beim Welpenkauf

Aus gegebenem Anlaß haben wir die Info aktualisiert. Es ging um die einzige Erbkrankheit, die Bedlington Terrier haben können, die Kupferspeicher-Krankheit (KSK). Diese Stoffwechselstörung wird rezessiv (verdeckt) vererbt. Zum Glück für unsere Rasse gibt es die Möglichkeit einen DNA-Test (genetischer Fingerprint, der auch in der Kriminalistik oder bei Vaterschaftstests angewandt wird) durchführen zu lassen. Im DNA-Test werden nicht nur erbkranke und erbgesunde Bedlingtons erkannt, sondern auch die gesunden Träger des mutierten Gens. Solche Bedlingtons erkranken nicht an der KSK, können aber - mit Trägern verpaart - das kranke Gen vererben.

Seit März 1998 verlangt die Zuchtordnung des Klub für Terrier e.V. (KFT), daß Bedlington Terrier vor Zuchteinsatz DNA untersucht werden müssen. Verpaarungen, die das Risiko bergen, kupferspeicherkranke Welpen hervorzubringen, sind strikt verboten.

Die KFT-Züchter halten sich an diese Auflage. Wir sind froh, daß es diesen DNA-Test gibt. Somit dürften nach dem 01.06.98 keine Bedlington Terrier mit dieser Krankheit geboren worden sein.

Leider lag unserer Rassebeauftragten die Ahnentafel eines Bedlingtons aus einem anderen Zuchtverband vor, der nach diesem Datum geboren ist. Es ist ein schönes Dokument, in goldener Schrift und auf rotem Samt steht groß "Körzucht" geschrieben. Der Besitzer glaubte, ein besonders gesundes Tier gekauft zu haben. Doch der Vater dieses Bedlingtons war Träger der KSK, die Mutter war erbkrank. 

Das zeigt, daß gesundheitliche Kontrollen in anderen Verbänden nicht so intensiv durchgeführt werden, wie dies im Klub für Terrier e.V. der Fall ist.

Hier und auch bei Importen aus Ländern, die den Test nicht verbindlich vorschreiben, ist Vorsicht geboten. Dem Besitzer ist in diesem Fall zu raten, seinen Bedlington testen zu lassen. Das Labor benötigt dazu lediglich 1 ml Vollblut in EDTA, das vom häuslichen Tierarzt entnommen wird. Die Laborkosten belaufen sich auf ca. 45 Euro (z. B. LABOKLIN, Bad Kissingen).

Wir weisen an dieser Stelle auf das Gewährleistungsrecht beim Kauf eines Hundes hin. Dieses Gesetz gibt dem Käufer die Möglichkeit, u. a. finanziellen Schadensersatz beim Züchter geltend zu machen, für Kosten, die ihm durch vermeidbare Erbkrankheiten des Hundes entstanden sind.  

Bei arglistig verschwiegenen Mängeln  gilt die dreijährige Verjährungsfrist des § 195 BGB.

Dennoch wiegt kein Geld der Welt das Leid der kranken Hunde und deren Besitzer auf.

Deshalb bleiben wir dabei: "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser".

Beim Kauf eines Bedlington Terriers mit Ahnentafeln des KFT ist der zukünftige Besitzer auf der sicheren Seite.