Augen auf beim Welpenkauf Aus gegebenem
Anlaß haben
wir die Info aktualisiert. Es
ging um die einzige Erbkrankheit, die Bedlington Terrier haben
können, die
Kupferspeicher-Krankheit (KSK). Diese Stoffwechselstörung wird
rezessiv
(verdeckt) vererbt. Zum Glück für unsere Rasse gibt
es die Möglichkeit einen
DNA-Test (genetischer Fingerprint, der auch in der Kriminalistik oder
bei
Vaterschaftstests angewandt wird) durchführen zu lassen. Im
DNA-Test werden
nicht nur erbkranke und erbgesunde Bedlingtons erkannt, sondern auch
die
gesunden Träger des mutierten Gens. Solche Bedlingtons
erkranken nicht an der
KSK, können aber - mit Trägern verpaart - das kranke
Gen vererben. Seit
März 1998 verlangt die Zuchtordnung des Klub für
Terrier e.V. (KFT),
daß Bedlington Terrier vor Zuchteinsatz DNA untersucht werden
müssen. Verpaarungen,
die das Risiko bergen, kupferspeicherkranke Welpen hervorzubringen,
sind strikt
verboten. Die
KFT-Züchter halten
sich an diese Auflage. Wir sind
froh, daß es diesen DNA-Test gibt. Somit dürften
nach dem 01.06.98 keine
Bedlington Terrier mit dieser Krankheit geboren worden sein. Leider lag unserer
Rassebeauftragten die Ahnentafel eines
Bedlingtons aus einem anderen Zuchtverband vor, der nach diesem Datum
geboren
ist. Es ist ein schönes Dokument, in goldener Schrift und auf
rotem Samt steht groß
"Körzucht" geschrieben. Der Besitzer glaubte, ein besonders
gesundes
Tier gekauft zu haben. Doch der Vater dieses Bedlingtons war
Träger der KSK,
die Mutter war erbkrank.
Das
zeigt, daß gesundheitliche Kontrollen in anderen
Verbänden nicht so
intensiv durchgeführt werden, wie dies im Klub für
Terrier e.V. der Fall ist. Hier und auch bei
Importen aus
Ländern, die den Test nicht
verbindlich vorschreiben, ist Vorsicht geboten. Dem Besitzer ist in
diesem Fall
zu raten, seinen Bedlington testen zu lassen. Das Labor
benötigt dazu lediglich
1 ml Vollblut in EDTA, das vom häuslichen Tierarzt entnommen
wird. Die
Laborkosten belaufen sich auf ca. 45 Euro (z. B. LABOKLIN, Bad
Kissingen). Wir weisen an dieser Stelle auf das Gewährleistungsrecht beim Kauf eines Hundes hin. Dieses Gesetz gibt dem Käufer die Möglichkeit, u. a. finanziellen Schadensersatz beim Züchter geltend zu machen, für Kosten, die ihm durch vermeidbare Erbkrankheiten des Hundes entstanden sind. Bei
arglistig verschwiegenen Mängeln
gilt die dreijährige
Verjährungsfrist des §
195 BGB. Dennoch wiegt kein
Geld der Welt
das Leid der kranken
Hunde und deren Besitzer auf. Deshalb
bleiben wir dabei:
"Vertrauen ist gut,
Kontrolle ist besser". Beim
Kauf eines Bedlington Terriers mit Ahnentafeln des KFT ist der
zukünftige
Besitzer auf der sicheren Seite. |